Rechtsprechung
VG Hannover, 20.08.2008 - 1 A 3303/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7
Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, depressive Störung, posttraumatische Belastungsstörung, fachärztliche Stellungnahmen, Suizidgefahr, medizinische Versorgung, Retraumatisierung, Situation bei ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99
Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der …
Auszug aus VG Hannover, 20.08.2008 - 1 A 3303/05
Allerdings erfasst diese Regelung nach der insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AusIG ausschließlich Gefahren, die dem Ausländer im Zielland der Abschiebung drohen (vgl. BVerwG v. 29.07.1999, 9 C 2/99), sodass krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein als Folge der Abschiebung und nicht wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge fallen (vgl. BVerwG v. 15.10.1999, 9 C 7/99).Besteht jedoch die konkrete erhebliche Gefahr, dass sich die Krankheit des ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern wird, so handelt sich um ein zielstaatbezogenes Geschehen, das die Zuerkennung eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG rechtfertigt (vgl. BVerwG v. 25.11.1997, 9 C 58/96; BVerwG v. 29.07.1999, 9 C 2/99).
Zwar mag die somit zu befürchtende dramatische Verschlimmerung des psychischen Zustandes der Klägerin im Falle einer Rückkehr in die Türkei auch durch ihre individuelle Konstitution mitbedingt sein, hierauf kommt es jedoch nicht an (vgl. dazu BVerwG v. 25.11.1997, 9 C 58/96; BVerwG v. 29.07.1999, 9 C 2/99).
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Hannover, 20.08.2008 - 1 A 3303/05
Da es im Rahmen dieser Vorschrift nicht darauf ankommt, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wird (BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324), sind insoweit Übergriffe auch nichtstaatlicher Stellen geeignet, eine Entscheidung über die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 AusIG zu ermöglichen, wenn die Gefahren für die durch diese Vorschriften geschützten Rechtsgüter mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen. - BVerwG, 15.10.1999 - 9 C 7.99
Zurückverweisung des Verfahrens an das Berufungsgericht - Voraussetzungen an …
Auszug aus VG Hannover, 20.08.2008 - 1 A 3303/05
Allerdings erfasst diese Regelung nach der insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AusIG ausschließlich Gefahren, die dem Ausländer im Zielland der Abschiebung drohen (vgl. BVerwG v. 29.07.1999, 9 C 2/99), sodass krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein als Folge der Abschiebung und nicht wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge fallen (vgl. BVerwG v. 15.10.1999, 9 C 7/99).